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Meine Eltern kaufen nur das graue Klopapier, weil das schon mal benutzt wurde und gut für die Umwelt ist.
Stilblüte
07.04.18
Idylle im
Hier die Website zu einem informativen und kritischen Artikel aus der RNZ vom 06.04.18:
https://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-angelbachtal-eichtersheim-der-schloss-teich-droht-zu-kippen-_arid,349704.htm
.....und hier 2 Kommentare zu den Äußerungen in og. Artikel:
Unser Schloss, wie es auf vielen alten Postkarten genannt wird, steht auf Eichen-pfählen, die durch das Grundwasser, welches der Schlossteich bedingt, geschützt werden. Wie war dies aber in früheren Jahren, wo der Schlossteich eher nur ein Schlossgraben und ein Rinnsal war, was 2 weitere Ureinwohner bestätigten und das Bild hier zeigt. Hinzu kommt wahrscheinlich die Zuleitung des Mittelbachs, dessen Wasser früher wie heute nicht mehr verunreinigt sein dürfte wie der Angelbach.
Bitte auf das jeweilige Bild klicken!!
oder
Und bezüglich der Reinigung unseres schönen Schlossteichs könnte man ja mal
und bei Gemeinden mit Wasserschlössern nachfragen, wie sie ihren Schlossteich reinigen oder sauber halten.
Oder auch eine Kontrolle des Mittelbach-Wassers auf Schadstoffe.
Fragen koscht nix!!
oder
mit einem Algenkescher ( s. Foto) die Algen und den Unrat kostengünstig abseihen!
Gerne bin ich bereit einen solchen Algenkescher für 19,95€ zu sponsern!
Denn nota bene:
Unser Dorf soll schöner werden und bleiben!!
ND
30.10.17
ND
15.10.17
Hier einige wichtige, repräsentative und interessante Veröffentlichungen zum Thema Pflanzenschutzmittel zum Herunterladen.
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26.08.17
Biotop Schlosspark
oder
worauf wir stolz sind!
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Nix Stickoxid, oder??
08.05.17
Jede Person hat nach dem Umweltinformationsrecht freien Zugang zu Umweltin-formationen bei informationspflichtigen Stellen. Bund und Länder haben dazu Regelungen erlassen, die die völkerrechtlichen Vorgaben ("erste Säule" der Aarhus-Konvention) sowie die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/ EG der Europäischen Union umsetzen.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Umweltinformationsgesetz ( UIG), welches den Zugang zu Umweltinformationen auf Bundesebene regelt, und den Umweltinforma-tionsgesetzen der Bundesländer, die für informationspflichtige Stellen in den Län- dern gelten. Auf andere amtliche Informationen bei Bundesbehörden ist das allge- meine Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anwendbar.
siehe auch unter: https://dejure.org/gesetze/LUIG
Umweltinformationsgesetz Baden-Württemberg
§ 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
(1) Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Daneben bleiben andere Ansprüche auf Zugang zu Informationen unberührt.
(2) Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnet werden. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so darf dieser nur aus gewichtigen Gründen auf andere Art eröffnet werden. Als gewichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand. Soweit Umweltinformationen der antragstellenden Person bereits auf andere, leicht zugängliche Art, insbesondere durch Verbreitung nach § 10, zur Verfügung stehen, kann die informationspflichtige Stelle die Person auf diese Art des Informationszugangs verweisen.
(3) Soweit ein Anspruch nach Absatz 1 besteht, sind die Umweltinformationen der antragstellenden Person unter Berücksichtigung etwaiger von ihr angegebener Zeitpunkte, spätestens jedoch mit Ablauf der Frist nach Satz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 zugänglich zu machen. Die Frist beginnt mit Eingang des Antrags bei der informationspflichtigen Stelle, die über die Informationen verfügt, und endet
1. mit Ablauf eines Monats oder
2. soweit Umweltinformationen derart umfangreich und komplex sind, dass die in Nummer 1 genannte Frist nicht eingehalten werden kann, mit Ablauf von zwei Monaten.
Wie beantrage ich Umweltinformationen?
Um Informationen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle einreichen. Dieser Antrag bedarf keiner besonderen Form, er kann deshalb beispielsweise auch elektronisch gestellt werden. In Ihrem Antrag müssen Sie konkretisieren, welche Informationen Sie in welcher Form erhalten möchten. Sie haben die Möglichkeit, Akten vor Ort einzusehen oder die Übermittlung von Auskünften zu verlangen. Der Antrag muss nicht begründet werden.
Die informationspflichtige Stelle entscheidet binnen eines Monats, ob Ihnen der Zugang zu den gewünschten Informationen gewährt werden kann oder nicht. Eine Ausnahme ist bei umfangreichen und komplexen Informationsbegehren möglich, hier kann die Frist auf zwei Monate verlängert werden.
Für die Übermittlung von Umweltinformationen fallen erst dann Gebühren an, wenn der Bearbeitungsaufwand drei Stunden übersteigt
siehe auch unter:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/teilhabe-am-umweltschutz/umweltinformationen/
(aus Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Umweltinformationen)
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04.02.18
Zum Thema
Natur- und Familienerlebnispfad:
Warum ich mich mit der Zustimmung für den geplanten Natur- und Familienerlebnispfad (auch Naturlehrpfad genannt) schwer tue.
Die Gemeinde Angelbachtal plant seit längerer Zeit mit planerischer Unterstützung von jungen Leuten, die dazu einen Verein gegründet haben, einen Natur- und Familien-erlebnispfad (auch Naturlehrpfad genannt) im Röhrigwald (im Bereich des sog. Unterwalds ungefähr Wanderweg A2 in der Gemeinde-Homepage), der in einem „geschützten Wald-meister-Buchenwald (Natura-2000-Gebiet) liegen soll.
Das Projekt wurde im April 2016 im Gemeinderat vorgestellt, diskutiert, jedoch noch nicht endgültig beschlossen, sondern zur weiteren Detailplanung verwiesen. Laut Mitteilungsblatt hat der Verein „rund 237.000 Euro, mit fachkundiger Unterstützung aus dem Rathaus und von Forstrevierleiter Bernd Niederer für die Errichtung des Pfades samt 11 Stationen und Öf-fentlichkeitsarbeit kalkuliert. 60 Prozent Zuschuss könnte es dafür aus den LEADER-Mit-teln geben“ (aus dem MB d. Gemeinde Angelbachtal, 04.04.16, R. März). Hinzu kämen noch die Kosten in Höhe von ca. 30.000€ für eine den Naturpfad begleitende APP.
In diesen Naturpfad ist jetzt der von mir im letzten Jahr initiierte Spielplatz für das Neubau-gebiet Röhrigwald und Umgebung als Anfangs- und Endpunkt eingeplant, der meine volle Unterstützung hat, da er auch von mir initiiert wurde.
Mit der Zustimmung für diesen Naturpfad ohne den og. Spielplatz tue ich mir aus folgenden Gründen schwer:
1. Die Kosten ca. 237.000€ plus 30.000€ sind wie auch LEADER-Zuschüsse Steuer-gelder, die sinnvoller angelegt werden sollten, zumal im Umland (z.B. Hilsbach, Tiefenbach, Wiesloch, Östringen) ähnliche Pfade vorhanden sind, die z.T. inzwischen verrotten, wie wei-land der in diesem Bereich errichtete und inzwischen verrottete Trimm-Dich-Pfad. Wir kön-nen unser kleines Röhrigwaldareal wohl kaum mit dem Naturpark Bayerischer Wald vergleichen, wo ein solcher Aufwand gerechtfertigt wäre/ist.
2. Der Pfad ist in ein „geschütztes Natura-2000- und FFH-Gebiet“ geplant. Was bleibt hier noch bei den og. Erstellungskosten von der Natur übrig? Hier werden die dortige Fauna und Flora endgültig ge- und zerstört.
3. Es fehlt jedwede Infrastruktur wie Toiletten, Parkplätze und eine gut bürgerliche Restau-ration für die Familien im Sinne der angedachten und gewünschten touristischen Attrak-tion. Ein Hype für Touristen, Familien mit Kindern oder Senioren ist im Hinblick auf die fehlende Infrastruktur kaum vorstellbar.
4. Die Kosten für die Pflege und das Nachsorgekonzept dieses Pfades sind bis dato nicht geklärt und sollten nach meiner Überzeugung weder dem Gemeindehaushalt noch dem Bau-hof der Gemeinde zugeschlagen werden. Auch die Verkehrssicherungspflicht scheint unge-klärt
5. Mit wesentlich geringerem finanziellen Aufwand könnte der jetzt dort bestehende Waldkindergarten erweitert, zumindest erhalten werden
6. Eine APP, die evtl. bei jedem Update des Betriebssystems evtl. neu angepasst werden müsste, erscheint daher wenig sinnvoll und zu teuer. Hinzu kommt die Förderung der Abhängigkeit unserer Kinder in der freien Natur vom Smartphon. Der Blick in die Natur würde dem Blick aufs Smartphon geopfert.
7. Da dem Projekt Hundewiese eine Befragung der Hundehalter durch die Gemeinde vorgeschaltet wurde, erscheint auch im Hinblick auf die von der Landesregierung gewünschte Bürgerbeteiligung in Bezug auf diesen Naturpfad eine Befragung der Bürgerschaft über das Mitteilungsblatt angemessen und transparent.
Diese Bedenken sagen nicht darüber aus, wie ich mich letztlich bei der Abstimmung entscheiden werde, sie sollen zum Nachdenken anregen.
Es ruht der Wald
drum laßt ihn ruhen!
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Wanderwege um Angelbachtal
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28.12.16
Für den Schutz und Erhalt des FFH-Gebietes
nördlicher Kraichgau (6718-311)!!
z.B. der obere Dornrainweg
im Angelbachtaler Wald
06.04.16
In den Medien kursiert immer wieder der Begriff „FFH-Gebiete“.
Was sind FFH-Gebiete eigentlich
und
wo gibt es diese in unserer Umgebung?
"Natura 2000" steht für ein europäisches Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten, welches zum Schutz der einheimischen Natur in Europa aufgebaut werden soll.
Welche Gebiete für dieses Netz geeignet sind, bestimmen 2 gesetzliche Richtlinien: die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH- Richtlinie, vom21. Mai 1992, 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April1979, 79/409/EWG). In diesen Richtlinen werden Arten und Lebensraumtypen genannt, welche besonders schützenswert sind und für die ein Schutzge-bietsnetz aufgebaut werden soll.
Die Bundesländer stellen Listen von Schutzgebieten - die FFH-Gebiete - zusammen. Die Flächen sollen primär unter dem Kriterium des Arten- und Habitatschutzes zusammengestellt werden und umfassen auch schon bestehende Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). uns ist dies das FFH-Gebiet:
Kraichgau Sinsheim (siehe Karte)
Längengrad:
| 8° 50' 38'', Breitengrad: 49° 12' 23''
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Größe:
| 1772 (ha), Höhenlage: 162 - (241) - 338m üNN
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Biogeogr. Region:
| Kontinental
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Bedeutung
Naturraumtypische Buchen- und Eichen-Hainbuchen-Wälder auf Löss und Keuper,Grünland mittlerer Standorte und Magerrasen
Beschreibung
Laubwälder und Grünland im Kraichgau
Anhang II - ArtenBombina variegata
,
Myotis myotis
,
Callimorpha quadripunctaria
,
Lucanus cervus
,
Vertigo angustior
,
Dicranum viride
,
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10.01.17
Das Problem mit der braunen Tonne
oder
Warum es immer noch Haushalte gibt, die
keine braune Tonne
haben
Die Einen kennen Sie, die Anderen kennen Sie nicht (siehe auch weiter unten). Die Einen nutzen sie der Umwelt zuliebe, die Anderen nutzen sie nicht und wieder Andere haben erst gar keine braue Tonne, weil sie angeblich keinen Platz haben.
Eigentlich sollte die braune Tonne, die ohnerhin bis heute nix extra koscht, Pflicht für jeden Haushalt sein.
Alternativ sollte die AVR den Haushalten, die die braune Biotonne nicht nützen (wollen), einen Aufschlag auf die grüne Haushaltstonne berechnen.
Man kann und muß wohl nicht alles verstehen, auch wenn es hier um die Umwelt geht!!
Die braune Tonne,
das unbekannte Wesen!?!
Immer noch muß man leider feststellen, daß die braune Tonne, die es „für umme“ von der AVR gibt, in vielen Haushalten nicht bekannt ist bzw. nicht genutzt wird. Dabei ist gerade diese Biomüll-trennung eine sinnvolle und umweltfreundliche Müllentsorgung, die eigentlich von allen Haushalten, da kostenlos und gratis, genutzt werden sollte. Dadurch reduzieren sich die Kosten für den Haus-, also Restmüll, weil dieser Biomüll in der brauen Biotonne statt in der Restmülltonne verschwinden dürfte, nicht unerheblich.
Aber auch diese Mülltrennung hat einen Lerneffekt für unsere Kinder und Ju- gendlichen, die dadurch die Unterscheidung Biomüll von Restmüll von frühester Jugend an lernen, sofern sich die Eltern dafür interessieren.
Deshalb bietet die AVR alle 14Tage eine Leerung der braunen BioEnergieTonne an. Je Bewohner eines Grundstücks wird in 14-tägigem Leerungsrhythmus eine solche braune Tonne mit einem Fassungsvermögen von höchstens 80 Liter gebührenfrei zur Verfügung gestellt.Die die BioEnergieTonne sollte am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens auf dem Gehweg bereitstehen. Nur dann kann die Leerung Ihrer Tonne sicher erfolgen.
Auf Antrag bei der AVR kann eine größere Tonne oder Mehrvolumen gegen zusätz liche Gebühr zur Verfügung gestellt werden.
Was gehört in diese kostenlose,braune BioEnergieTonne ??
Erscht omool alle biologisch abbaubaren und organischen Abfälle, wie z.B. kleine Äste, Blumen, Blumenerde, Eierschalen, Essensreste, Fallobst, Federn, Frucht- schalen z.B. von Bananen, Zitrusfrüchten, Gartenabfälle, Gemüsereste, Gras, Haare, Kaffeefilter mit -satz,
dann Kleintierstreu, Laub,Nussschalen, Obstreste, Orangenschalen, Papierhand-tücher, Papierservietten, Papiertaschentücher, Pflanzenreste, Rasenschnitt, Salatab-fälle, Schnittblumen, Tee mit Filterpapier, Zimmerpflanzenreste, Zitronenschalen, Zweige u.v.am..
Jedoch auf keinen Fall dürfen die Bioabfälle in Plastiktüten, die ja bekannt- lich nicht verrotten, da sie nicht kompostierbar sind, in die braune Tonne gegeben werden. Am besten werden Reste von Lebensmitteln in Zeitungspapier oder Pa- piertüten verpackt, da Papier, v.a. Zeitungspapier kompostierbar ist und sich deshalb als Auflockerung des Biomülls bestens anbietet. Obendrein bindet es die Feuchtigkeit und so den Geruch in der Tonne. Die AVR bietet auch spezielle Papiertüten gegen Bezahlungan.
Packen Sie es der Umwelt zu Liebe an!!
Gemeinsam Umwelt erhalten!
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03.04.17
Exzellente Beiträge aus Youtube von Dieter Wieland zu Umwelt und Natur.
Wirklich sehenswert!!
https://www.youtube.com/watch?v=h464P_ztgfg
https://www.youtube.com/watch?v=8FRBMmM0qjc
https://www.youtube.com/watch?v=d-fVCaYdwN0
https://www.youtube.com/watch?v=Ypiz4o-aziU
https://www.youtube.com/watch?v=Y6qAhTo8184
https://www.youtube.com/watch?v=B9CSWkA41Ew
https://www.youtube.com/watch?v=pjHWtXIoGcU
Jeweilige Website in den Browser kopieren und los geht´s
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25.08.17
Alle Jahre wieder:
Indisches oder drüsiges (Riesen-)Springkraut (Impatiens glandulifera)
Jetzt geht es bald wieder los mit dem indischen Springkraut, das uns bald völlig überrollt.
Die ursprüngliche Heimat dieser Pflanze ist das Himalaya.
Inzwischen verbreitet sie sich bei uns massenhaft an den Ufern von Fliessgewässern und in Feuchtgebieten. Der Name kommt von ihrem Aussamungsmechanismus, da der Samen bei Berührung der Pflanze bis zu sieben Meter weit und zwei Meter hoch "springt".
Die Blüten sind rosa, die Pflanzen werden mannshoch. Sie riechen nach Kokosnuss. Wegen seines Nektarreichtums bevorzugen unsere Bienen das Springkraut vor allem in der nektarärmeren Jahreszeit. Die Pflanze breitet sich großflächig aus und hindert so andere heimische Pflanzenarten am Wachsen.
Welche Auswirkungen hat diese Pflanze letztlich für unsere Natur und Umwelt?
Das indische Springkraut leuchtet weit erkennbar
durch seine schönen, großen rosafarbenen Blüten. Auch bei uns (z.B. entlang des Radweges in Richtung Mühlhausen) kann man die "Invasion" dieser Pflanzen inzwischen überall am Bachufer und in den Auen erkennen. Diese sind inzwischen schon derart überwuchert und die heimische Flora wie z.B. Sumpfvergissmeinicht, Baldrian, Herbstzeitlose, Brunnenkresse, Knabenkraut (Orchidee) oder Sumpfcalla mit den dort angesiedelten Lebewesen werden abgedrängt. Dieser japanische Knöterich mit seinen 2-4m hohen Beständen bildet ein flächendeckendes Grün.
Der Vorschlag an alle betroffenen Grundstücksbesitzer:
Wer diese Pflanzen auf seinem Grundstück vorfindet, möge diese sofort entfernen, damit sich diese nicht aussamen und weiter verbreiten können. Dies gilt auch für die Uferzonen unserer Bäche und Auen, damit diese Samen nicht noch über den Wasserweg weiter verbreitet werden. Da das Springkraut ein einjähriger Flachwurzler ist, ist es besonders wirkungsvoll und problemlos durch Ausreißen samt der Wurzeln zu entfernen. Die Samen- bildung wird so verhindert und die Verbreitung eingedämmt.Auch die Mahd während der Blüte – am besten vor der Samenbildung - ist sehr wirkungsvoll.
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